Der Weg der Steuerbeträge zurück auf Ihr Konto:
  1. Zuallererst werden wir Sie individuell und persönlich beraten, damit Sie Ihre Erstattungsmöglichkeiten wirklich umfassend ausschöpfen können.
  2. Sie erhalten dann entsprechende Vollmacht-Formulare von uns.
  3. Diese reichen Sie zusammen mit den Orginal-Rechnungen bei uns ein.
  4. Nach erfolgreicher Rechnungsprüfung (allgemeine Anforderungen s.u.) leiten wir die Rechnungen an die zuständigen ausländischen Behörden weiter.
  5. Die ausländischen Behörden erstatten den Betrag zunächst an FDE als Bevollmächtigten (durchschnittliche Dauer). Nach Abzug der Gebühren überwiesen wir Ihr Geld auf Ihr Konto.

Unseren Kunden stehen wir stets für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Anforderungen an Rechnungen
Für die meisten Länder müssen Rechnungen zumindest folgende Informationen enthalten:

  • Name und Adresse des Rechnungsausstellers
  • Name und Adresse des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsdatum
  • Bruttobetrag
  • Nettobetrag
  • Mehrwertsteuerbetrag
  • Mehrwertsteuersatz
  • Art und Umfang des Geschäfts
  • Rechnungsnummer
  • Mwst.-Nummer des Ausstellers
 
   
 
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